Ein Tipp für Sie:

Ihre Heizungsanlage ist im Jahr ca. 2000 Stunden in Betrieb. Ein Auto würde mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h in dieser Zeit circa 100.000 Kilometer zurücklegen. Mit Sicherheit lassen Sie Ihr Auto nicht nur alle 100.000 Kilometer durchchecken…

seit 06.07.1998 für Sie da !

https://www.zukunftsheizen.de/ener…/oelheizung-erneuern.html

Aus gegebenen Anlass:

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Die am 20. September vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in ein Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Bis Ende 2025 können Sie als Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch im Rahmen von Hybridlösungen eingebaut werden dürfen, zum Beispiel als Kombination eines Brennwertgerätes mit einer Solaranlage.

Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.

Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant,können Sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können Sie sich über die Aktion „Besser fl üssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effi zientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein.

Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn Sie eine neue Ölheizung einbauen möchten.

© 2019 Institut für Wärme und Oeltechnik

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

www.gemaheizung.de

0173 9701549

☎️ 07432 4411

gemaheizung@gmx.de

Ihr Mayer Heizungsbau Team